Nun sind auch die DWZ Auswertungen für die A- und B-Gruppe der Abteilungsmeisterschaft da.
In der A-Gruppe ist natürlich Ekkehard der große Gewinner, mit 6 aus 6 und einer DWZ Leistung von 2384!
In der B-Gruppe gibt es bei 4 Teilnehmern 2 Gewinner und 2 Verlierer.
Ich habe jetzt nur zufällig raufgeguckt, weil ich offensichtlich gar nicht mitgespiet habe, aber ich glaube bei der A-Gruppen-Tabelle stimmt etwas nicht. Mindestens bei Rudolf , Dirk und Tomas sind die angegebenen Niveau-DWZ-Zahlen gar nicht möglich, z.B. haben Tomas‘ (2) Gegner laut Tabelle einen DWZ-Durchschnitt von 1910 gehabt, aber niemand außer ihm selbst hat eine so hohe DWZ. Ohne genauer zu rechnen ist das gleiche bei Dirk und Rudolf auch nicht möglich, es sei denn dass vielleicht die ELO-Zahlen mit in die Berechnung gerutscht sind?!
Das ist wohl schon richtig, zumindest bei Tomas stimmt die Niveauzahl wenn man bei Ekkehard gemäß Punkt 4.8.2 der Wertungsordnung die Turnierleistung 2384 anstelle der bisherigen DWZ 1742 ansetzt.
Ich habe an den DWZ-Referenten geschrieben. Jonatan hat wohl recht, Ekke war einfach zu gut und hebt den Schnitt für die anderen! Fortsetzung bzw. Antwort folgt…..
Danke für die Erklärung, Jonatan, hab das mal nachgeguckt. Mir war nicht bewusst, dass es bei der DZW-Berechnung eine Ausnahme gibt, bei der man eine in einem Turnier berechnete Zahl (in dem Fall Ekkehards DWZ-Leistung) innerhalb des gleichen Turniers für abschließende DWZ-Berechnungen anderer Spieler benutzt. Ich dachte immer man benutzt nur vorher feststehende Zahlen.
Antwort:
„bei Ekkehard Krüger greift die Sonderwertung (Leistung mehr als 300 über der alten DWZ). Da er 100 % geholt hat, geht er bei seinen Gegnern mit der IM-Zahl 2384 ein.
Eine Sonderwertung hat übrigens auch Dietmar Bischoff produziert.
Dass die DWZ ein bisschen angehoben werden durch so was, ist beabsichtigt! Denn die Zahlen gehen seit 2 Jahrzehnten immer mehr runter. Seitens des DSB versicht man gegenzusteuern.“
Die Sonderwertung ist auch neu. Früher gab es so was wohl schonmal, dann wurde sie abgeschafft und jetzt vor kurzem wieder eingeführt. Das müsste im letzten Jahr gewesen sein.
ah ok.
passend zu thomas‘ letztem absatz ist dann natürlich passend und interessant, dass diese sonderregelung nur bei besonders guten leistungen verwendung findet, besonders schlechte (analog dazu) finden offenbar keinen eingang in das regelwerk.